Kleiner Jahresrückblick 2023
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Ein kurzer Rückblick auf das Jahr 2023 – und ein kleiner Exkurs in die Welt einer digitalen EU-Verordnung

 

Liebe Freundinnen und Freunde des SUMA-EV!

Das Jahr geht dem Ende zu, für MetaGer war es ein spannendes Jahr. Noch Anfang des Jahres war unklar, ob MetaGer überhaupt weiterbetrieben werden kann. Im Mai haben wir die neue werbefreie Suche eingeführt. Was aus einer schwierigen Situation heraus entwickelt wurde, ist inzwischen fester Bestandteil unseres Services. Wir haben ein kontinuierliches Wachstum an Schlüsselkäufen zu verzeichnen. Allerdings ist die Situation für die werbefinanzierte Suche nach wie vor nicht befriedigend, insbesondere, was die Bildersuche betrifft. Hier fehlt durch den ausschließlichen Zugriff auf Pixabay-Ergebnisse eine gewisse, nutzerfreundliche Ergebnisvielfalt. Nach wie vor suchen wir nach Lösungen, um die Situation zu verbessern.

Immerhin haben wir - auch im Rahmen der werbefinanzierten Suche - optische Verbesserungen der Bildersuche erarbeitet. Mit dem veränderten Layout ist eine bessere Übersichtlichkeit realisiert worden. Zudem kann der Nutzer nun ein ausgewähltes Bild in einer vergrößerten Ansicht anschauen, ohne auf die entsprechende Website wechseln zu müssen. Dieses Bild ist mit Überschrift und weiteren Meta-Daten versehen.

Weitere Neuigkeiten:

  • Am 24. Juli 2024 wird der SUMA-EV zwanzig Jahre alt. Wir haben vor, diesen Tag feierlich zu würdigen. Wenn jemand eine Idee hat, wie wir den Tag gebührend feiern könnten, freuen wir uns über eine Rückmeldung.

  • Thematisch beschäftigt uns als Suchmaschine zurzeit der Digital Services Act, der hier etwas ausführlicher behandelt werden soll.

     

Worum geht’s?

Es geht um die Regelung der Aktivitäten der Plattformen und Suchmaschinen. Das NetzDG regelt die Pflichten teilweise schon und muss nun angepasst werden. Schon seit 25. August 2023 müssen sehr große Plattformen und Suchmaschinen - mit mehr als 45 Millionen Nutzern pro Monat EU-weit - erste Vorgaben wie neue Transparenzregeln umsetzen und Beschwerdemöglichkeiten anbieten. Allgemein wird eine bessere Verständlichkeit der Geschäftsbedingungen gefordert, zudem eine Transparenz der Algorithmen bzw. der Ranking-Verfahren.

Großen Suchmaschinen soll zudem die Verantwortung für die gesellschaftlichen Risiken des eigenen Dienstes auferlegt werden. So soll eine unabhängige Prüfung auf eigene Kosten zur Feststellung der Einhaltung der Pflichten aus dem Digital Services Act vorgenommen werden. Eventuell müssen die großen, gesellschaftsrelevanten Plattformen und Suchmaschinen auch Maßnahmen treffen, die geeignet sind, systembedingten Risiken wie etwa die Verbreitung von Falschinformationen, Hassrede oder geschlechtsspezifischer Gewalt, zu vermeiden. Es soll geprüft werden, welche „systemischen Risiken mit der Gestaltung, Funktionsweise und Nutzung ihrer Dienste sowie mit einem möglichen Missbrauch durch die Nutzer verbunden sind“, um Gegenmaßnahmen zu treffen. Das klingt angesichts der aktuellen Probleme, von denen vor allem die großen sozialen Netzwerke betroffen sind, sehr sinnvoll, wirft aber auch Fragen auf. Kritiker bemängeln, Passagen seien schwammig formuliert und ließen Raum für staatliche Eingriffe in die Meinungsfreiheit.

Als Frankreich im Juni diesen Jahres von sozialen Unruhen erschüttert wurde, forderte EU-Kommissar Thierry Breton, es sei notwendig, die sozialen Netzwerke notfalls auch abzustellen, um weitere Eskalationen zu vermeiden. Er behauptete, diese Möglichkeit lasse sich aus dem Digital Services Act herleiten.1 Er ruderte nach empörten Nachfragen zwar etwas zurück, sein Vorpreschen zeigt aber eine mögliche Schattenseite der Verordnung. Denn nicht nur diese radikale Maßnahme, das Netz abzuklemmen, auch schon die Verpflichtung, gegen „Desinformation“ entschlossen vorzugehen, kann aufgrund der nicht immer klaren Beantwortung der Frage, wo genau Desinformation beginnt, durchaus problematisch werden.

Uns als kleine Suchmaschine betrifft das Gesetz vermutlich allenfalls indirekt. Kleine Suchmaschinen sollen ihre Nutzerzahl ab Februar 2023 veröffentlichen, um die Größe der Suchmaschine darzustellen und damit ihrer möglichen Pflicht, als große Suchmaschine oben beschriebenen Verpflichtungen nachzukommen. Unklar und dem EU-Text nicht zu entnehmen ist bislang, ob wir als Meta-Suchmaschine ebenfalls verpflichtet sind, diese Informationen über unsere Nutzerzahlen offen zu legen. Denn wir fragen ja lediglich Ergebnisse von Suchmaschinen ab, die selbst schon der Transparenzpflicht unterlagen. Wir vermuten daher, dass dies nicht der Fall ist.

 

Abschließend noch eine Neuigkeit: Wir sind jetzt wieder per Email zu erreichen und nicht nur über unser Kontaktformular. Außerdem unterstützen wir (wieder) PGP-verschlüsselte Mails.

Ihnen eine schöne Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und für das neue Jahr alles Gute. Wir werden uns dafür einsetzen, dass es mit MetaGer weiter so positiv vorangeht.

Ihr MetaGer Team

 

SUMA-EV
Röselerstraße 3, 30159 Hannover