Beitragsordnung

Beitragsordnung (PDF)

Vorstandsbeschluss einer Beitragsordnung
– Für die Zahlung der Mitgliederbeiträge können monatliche, dreimonatliche, halbjährliche
oder auch jährliche Zahlungsintervalle gewählt werden.
– Die Mitgliedschaft beginnt, sobald dem Aufnahmeantrag durch den Vorstand
entsprochen wird. Eine E-Mail bestätigt den Beginn der Mitgliedschaft.

  • Die Beiträge werden im Voraus für das selbst gewählte Zahlungsintervall entrichtet. Für
    diese Zeit besteht dann die Mitgliedschaft.
    – Der Mindestbeitrag für natürliche Personen beträgt 5 Euro monatlich.
    – Der empfohlene Mindestbeitrag für natürliche Personen betragt 10 Euro monatlich.
  • Der ermäßigte Mindestbeitrag für natürliche Personen beträgt 2,50 Euro für in
    Ausbildung befindliche, für berentete Personen und für Einkommen bis 2000 Euro
    brutto. Ab dem 1.1.2025 gilt eine Nachweispflicht für Neumitglieder. Für bestehende
    Mitglieder gilt die Nachweispflicht zum 1.1.2026. Die jeweilige Eigenschaft muss mit
    geeigneten Bescheiden oder Bescheinigungen unaufgefordert nachgewiesen werden.
    Im Fall der Berentung wegen Alters aber nur einmalig. Bei fehlendem Nachweis für eine
    Ermäßigung gilt der Mindestbeitrag ab Beginn des nachsten Zahlungsintervalls.
    – Der Mindestbeitrag für juristische Personen beträgt gestaffelt:
    – 5 Euro monatlich bei 1 bis 19 Mitarbeitenden oder Beschäftigten
    – 100 Euro monatlich bei 20 bis 199 Mitarbeitenden oder Beschäftigten
    – 200 Euro monatlich bei 200 oder mehr Mitarbeitenden oder Beschäftigten

Erfolgt keine Mitteilung über eine gewünschte Beitragsänderung, so wird die gewählte Höhe
auch für das folgende Intervall beibehalten.

en_USEnglish