Urteil zur Klage gegen MetaGer
Ein Etappensieg, nicht mehr. – 19.01.2016
Muss der SUMA-EV bald für nicht Beabsichtigtes haften?
Einen Etappensieg konnte der SUMA-EV beim Landgericht Hannover erzielen. Das Gericht hat die Eilbedürftigkeit des Anliegens abgewiesen und die Klägerin zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Die klagende Anwältin fordert, das Recht auf Vergessen auch auf Assoziationen zu beanstandeten Begriffen, beispielsweise Namen, auszuweiten (siehe hierzu SUMA-EV Pressemitteilung vom 10.12.2015, http://suma-ev.de/presse/Suchmaschine-MetaGer-totgeklagt.html).
Damit würde der Betrieb von Suchmaschinen unkalkulierbaren Risiken ausgesetzt. Schließlich sind die Zahl der Tippfehler oder Abweichungen von Originalbegriffen unübersehbar.
SUMA-EV ist Betreiber der Suchmaschine MetaGer: Die Gefahr für den MetaGer-Betrieb ist aber nicht gebannt. Die bisherige Gerichtsentscheidung lehnt die Klage nur aufgrund mangelnder Eilbedürftigkeit ab; eine Entscheidung in der Sache liegt nicht vor. Wenn die Klägerin in die Berufung oder ins Hauptverfahren geht, dann kann das Verfahren auch ganz anders ausgehen. Eine Entscheidung gegen MetaGer würde den Betrieb aller Suchmaschinen in Deutschland gefährden. Das Internet in Deutschland wäre kaum mehr nutzbar, die Digitale Agenda wäre Makulatur.
Update 14.07.2016: Die Klägerin ging in Berufung beim OLG Celle. Auch diesen Prozeß hat MetaGer gewonnen.
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Medienecho:
- https://schneeschmelze.wordpress.com/2016/01/19/metager-obsiegt-im-eilverfahren/
- https://albatros.antville.org/stories/2234623/
- http://www.golem.de/news/recht-auf-vergessenwerden-klage-wegen-aehnlicher-suchergebnisse-vorerst-abgewiesen-1601-118696.html
- http://www.industriejournalismus.de/1-urteil-zur-klage-gegen-metager/