Staatstrojaner 2018 reloaded – kommt der gläserne Bürger nun auch nach Niedersachsen?

Staatstrojaner 2018 reloaded – kommt der gläserne Bürger nun auch nach Niedersachsen?

Stellungnahme des SUMA-EV

… zum „Reformgesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (NPOG) und anderer Gesetze„, Entwurf vom 08.05.18, Drucksache 18/850

Der SUMA-EV sieht im Entwurf der Gesetzesnovelle des NPOG unverhältnismäßig hohe, massive Einschränkungen der Grundrechte. Insbesondere erschreckend halten wir aus Sicht unserer IT-Expertise den geplanten Einsatz von Staatstrojanern; im aktuellen Gesetzentwurf heißt es dazu in $33 d unter der Überschrift „Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme“: „Die Polizei kann mit technischen Mitteln in von der betroffenen Person genutzte informationstechnische Systeme eingreifen und aus ihnen Daten erheben“.

Diesen Einsatz von „Staatstrojanern“ lehnt der SUMA-EV entschieden ab. Denn diese Form von Software ist gleichzusetzen mit konventioneller, bösartiger und krimineller Malware/Schadsoftware und hebelt den Schutz von IT-Systemen aus. Sie stellt einen fundamentalen Eingriff in die digitale nationale Sicherheitsstruktur dar und kann bei nie auszuschließenden Programmierfehlern auch Nicht Ziel-Objekte in Mitleidenschaft ziehen. Zum Einsatz dieser Software werden zudem Sicherheitslücken ausgenutzt, die vielmehr den jeweiligen Herstellern gemeldet und daraufhin geschlossen werden müssen. Es besteht ansonsten das Risiko, dass zukünftig vermehrt Sicherheitslücken „vorgehalten“ und sogar „gehandelt“ werden, welche die nationale IT-Infrastruktur dadurch effektiv verletzbarer machen. Insbesondere die Möglichkeit privater Bürgerinnen und Bürger zum effektiven Schutz ihrer eigenen Privatsphäre und ihrer digitalen Unversehrtheit durch Firewalls, regelmäßige Systemaktualisierungen,Verschlüsselungssoftware usw. würde durch den Staat selber untergraben. Allein die Existenz von Staatstrojanern wird dazu führen, dass diese eingesetzt werden – vor allem aber von Kriminellen. Diese staatliche „Hilfestellung“ durch Verbreitung von Sicherheitslücken und dazu passende Software darf keinesfalls umgesetzt werden!

Der SUMA-EV begrüßt den effektiven Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie staatlicher und anderer Einrichtungen ausdrücklich. Er hält den aktuellen Entwurf des NPOG jedoch aufgrund der oben erhobenen Kritik für dringend überarbeitungswürdig.

Unsere Kollegen von [www.digitalcourage.de|Digitalcourage] rufen mit einem öffentlichen Appell gegen den Staatstrojaner auf; wir unterstützen das. Bitte unterschreiben Sie: Ihre Unterschrift zur Verfassungsklage gegen Staatstrojaner.

Der Vorstand im SUMA-EV:
Prof.Dr. Nils Jensen, Dominik Hebeler, Dr. Wolfgang Sander-Beuermann,
SUMA-EV Röselerstr. 3, D-30159 Hannover

http://suma-ev.de – vorstand@suma-ev.de

de_DEDeutsch