Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Seit dem 1.1.2008 gibt es in Deutschland das „Überwachungsgesetz für
Telefon und Internet“. Weil sich „Überwachungsgesetz“ nicht gut
anhört, wurde es umgetauft in „Vorratsdatenspeicherung“.

Im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sehe ich:

1) eine Überwachungsmaßnahme, welche die Demokratie in Deutschland in
ernste Gefahr bringt,

2) einen Ausdruck von Hilflosigkeit, Unkenntnis und Unverständnis
gesetzgebender Organe über Internet-Technologien.

Die Überwachungsmaßnahme stellt jeden Bürger unter Generalverdacht; man
stelle sich vor, in einem demokratischen Staat würde der gesamte
Verkehr der gelben Post überwacht: jeder Absender und jeder Empfänger
eines Briefes würde protokolliert. Ermittlungsbehörden könnten
jederzeit nachverfolgen, wer wem wann wieviele Briefe geschickt hat.
Eine absurde Vorstellung? Genau das soll mit dem Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung im Deutschland des Jahres 2008 Wirklichkeit in
der elektronischen Kommunikation werden.

Nun ist die elektronische Kommunikation jedoch deutlich schwieriger zu
verstehen, als die der Briefpost. Und an diesem Punkt lässt das Gesetz
erkennen, dass seine Macher die Grundlagen dieser Kommunikation
überhaupt nicht verstanden haben: jeder, der auch nur minimale
technische Fähigkeiten besitzt oder willens ist, sie zu erlernen, ist
in der Lage, das Gesetz technisch auszuhebeln. Jeder, der im Internet
Böses im Schilde führt, wird das ebenfalls tun – lediglich der
„Otto-Normalverbraucher“ bleibt auf der Strecke, und ist der
vollständigen Überwachung hilflos ausgeliefert.

Wollte man das technisches Aushebeln dieses Gesetzes „einfach“
verbieten, so wie technische Laien sich das vorstellen, so müsste man
auch sämtliche Telefonverbindungen ins Ausland überwachen – in alle
demokratischen Staaten in dieser Welt, zu denen Deutschland dann nicht
mehr gehörte. Und selbst in China gelingt das nicht immer.
Bereits der IT-Gipfel der Bundesregierung am 11.12.2007 in Hannover
zeigte, wie gering das Verständnis in der Bundesregierung und bei ihren
Beratern für die Grundlagen der Internet-Technologie ist. Aber auch für
die Inkompetenz ihrer Berater trägt die Bundesregierung die volle
Verantwortung. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist die
juristische, IT-politische und intellektuelle Bankrotterklärung
gegenüber den Herausforderungen der technologischen Zukunft.

Ergänzung:

Die Affäre um den Missbrauch von Daten, die bei der Telekom auf Vorrat gespeichert wurden, zeigt glasklar, dass solche Datensammlungen IMMER auch missbraucht werden
(http://www.heise.de/newsticker/meldung/109545/). Alles andere zu glauben wäre äußerst naiv.

Wolfgang Sander-Beuermann

About the author

Dr.-Ing. Wolfgang Sander-Beuermann: MetaGer & SUMA-EV Founder
http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Sander-Beuermann

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