Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat eine bemerkenswerte
Initiative gestartet: den Aufruf zur Diskussion über eine „Charta des
digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit“: http://www.bfdi.bund.de/cln_027/nn_531002/sid_ECD5D473272E8C048926A58394CF72A8/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2008/PM__32__08__ChartaDigitalerDatenschutz.html

Die Charta enthält (bisher) 10 Punkte, von denen einige auch diametral
entgegengesetzt zur IT-Politik der Bundesregierung sind. Ich füge die
Charta als Ascii-Text der aktuellen Version an den Schluss dieses Blog-Eintrages,
Das Original gibt es unter http://www.bfdi.bund.de/cln_027/nn_531002/SharedDocs/Publikationen/Allgemein/Charta-Vorschlag-DigitalerDatenschutz,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Charta-Vorschlag-DigitalerDatenschutz.pdf

Ich halte diesen Vorschlag und dessen Diskussion für hochaktuell und
zwingend erforderlich; ich rege gleichzeitig an, diese Diskussion an den unterschiedlichsten Stellen zu führen: in diesem und anderen Blogs, in den Hochschulen, sei es in Veranstaltungen, sei es über
die Webserver, ebenso wie in öffentlichen Veranstaltungen.

Wolfgang Sander.Beuermann

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Vorschlag fuer eine Charta des digitalen Datenschutzes und der
Informationsfreiheit

In einer durch Interaktivitaet gepraegten Welt sind die Einzelnen nicht
mehr bloss Nutzer, sondern Netzbuerger mit unveraeusserlichen Rechten. Als
solche sind sie aber auch verantwortlich fuer Inhalte, die sie ueber sich
und andere veroeffentlichen. Die Gestaltung und Verwendung elektronischer
Dienste sollte sich an folgenden Grundsaetzen orientieren:

1. Jeder hat das Recht, sich unbeobachtet und frei von Ueberwachung im
Internet zu bewegen. Dienste muessen nach Moeglichkeit auch anonym oder
unter Pseudonym in Anspruch genommen werden koennen.

2. Die Privatsphaere muss auch in der digitalen Welt beachtet werden.
Sowohl staatliche Stellen als auch Unternehmen sind aufgerufen, ihr
Handeln an dieser Maxime auszurichten. Datenvermeidung und
Datensparsamkeit kommt dabei zentrale Bedeutung zu.

3. Die Vertraulichkeit und Integritaet elektronischer Datenverarbeitung
ist zu gewaehrleisten. Einfach zu bedienende sichere
Verschluesselungsverfahren gehoeren zur informationstechnischen
Grundversorgung.

4. Jeder hat das Recht, ueber die Preisgabe seiner Daten selbst zu
bestimmen. Dienste muessen entsprechende Einstellmoeglichkeiten aufweisen.
Personenbezogene Daten duerfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt
werden, wenn die Betroffenen darin ausdruecklich einwilligen (opt in).
Elektronisch erteilte Einwilligungen muessen jederzeit – auch
elektronisch – widerrufen werden koennen.

5. Transparenz beim Umgang mit persoenlichen Daten ist eine Bringschuld
aller verantwortlichen Stellen. Betroffene haben ein unveraeusserliches
Recht auf Auskunft hinsichtlich der zu ihrer Person oder zu ihrem
Pseudonym gespeicherten Daten.

6. Öffentliche Stellen sind gehalten, sich staerker zu oeffnen.
Buergerinnen und Buergern haben ein Recht zu erfahren, wie Entscheidungen
zu Stande kommen und wie Steuergelder ausgegeben werden. Fachliche
Weisungen, Dienst- und Verwaltungsvorschriften sollten ueber das Internet
verfuegbar gemacht werden.

7. Zu einer offenen Verwaltung gehoeren einfach zu nutzende, sichere
Kommunikationsmoeglichkeiten mit Buergerinnen und Buergern. Sie erwarten zu
Recht kompetente und zuegige Reaktionen auf ihre Anliegen.

8. Wer das Internet in Anspruch nimmt und dabei Informationen preisgibt,
muss sich der Folgen bewusst sein, denn im Netz gibt es kein Vergessen.
Besondere Sorgfalt ist geboten bei Bewertungen, Bildern oder sonstige
Informationen ueber Dritte; ihre Rechte sind zu beachten.

9. Die Bildungseinrichtungen – vom Kindergarten, ueber die Hochschule bis
zur Erwachsenenbildung – sind gehalten, allen Generationen das noetige
Ruestzeug fuer einen verantwortungsbewussten Umgang mit neuen Technologien
zur Verfuegung zu stellen.

10. Auch in einer zunehmend von Technik gepraegten Welt gibt es Menschen,
die aus guten Gruenden elektronische Dienste nicht in Anspruch nehmen.
Ihre Entscheidung ist zu respektieren und darf nicht zu
Benachteiligungen fuehren.

About the author

Dr.-Ing. Wolfgang Sander-Beuermann: MetaGer & SUMA-EV Founder
http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Sander-Beuermann

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