Die Privatsphäre ist unbezahlbar

Die Privatsphäre ist unbezahlbar

Von Manuela Branz

Der Skandal bei Facebook im Zusammenhang mit Cambridge Analytica hat eine Debatte über die Datensouveränität der Internetnutzer ausgelöst. Von Daten als „Öl des 21. Jahrhunderts“ ist die Rede, Angela Merkel liebäugelt auf Grundlage eines jüngst von Wissenschaftlern erstellten Papiers („ „Should We Treat Data As Labor? Moving Beyond ‚Free’“) mit einer Art Datensteuer. „Die Bepreisung von Daten, besonders die der Konsumenten, ist aus meiner Sicht das zentrale Gerechtigkeitsproblem der Zukunft“, sagte Merkel auf einer Veranstaltung in Berlin. Ansonsten werde man eine sehr ungerechte Welt erleben, in der die Menschen Daten kostenlos lieferten und andere damit Geld verdienten. Nutzer, die ihre Daten zur Verfügung stellen, sollten also einen monetären Gewinn daraus ziehen. All dem liegt die in der Tat richtige Einschätzung zugrunde, dass sich die Nutzer von Internetdiensten bislang wenig über den Wert ihrer Daten bewusst waren und oft einen nicht ausreichend entwickelten Sinn für ihre Privatsphäre im Internet besaßen. Bislang war die kostenfreie Nutzung der Internetdienste dem Geschäftsprinzip des Microtargetings geschuldet, also der zielgruppenbasierten Werbung auf Grundlage von Nutzerdaten. Die DSGVO hat diesem Geschäftskonzept erste Steine in den Weg gelegt und mit der Bereitstellung des Opt-In-Verfahrens das Prinzip Freiwilligkeit ins System eingepasst. Nun soll, wenn es nach Politikern wie Merkel geht, der Nutzer darüberhinaus im Falle der Datenfreigabe einen direkten ökonomischen Nutzen daraus ziehen können. Er solle am Gewinn, der mit seiner Datenfreigabe erwirtschaftet wird, beteiligt werden. Klingt gut, aber ist es das auch?

Nähern wir uns der Problematik über ein paar Gedanken über Privatsphäre, sie gilt als eine Basis moderner Gesellschaften. Aus der Möglichkeit des räumlichen und sozialen Rückzugs ergaben sich mit Erstarken des Bürgerstandes (Freiheits-)Rechte des Individuums. Die Welt teilte sich mit der Option auf einen Rückzugsbereich in außen und innen, in einen uneinsehbaren geschlossenen und einen öffentlichen Raum. Im privaten Raum ist man vor der Beurteilung durch andere geschützt. Dieses Recht auf Privatheit ist für die liberale Gesellschaft zentral: Nur wer sich dem Blick durch andere entziehen und seine Vereinzelung positiv realisieren kann, ist in der Lage, das Für-sich-sein mit allen Implikationen auch anderen zuzugestehen. Privatsphäre ist so betrachtet die Grundlage moderner Selbstkonzeption, aber auch Grundpfeiler individualistischer, freiheitlicher Gesinnung. Obwohl der Mensch dieses Recht auf Privatsphäre nun tagtäglich lebt und analoge Rückzugsmöglichkeiten ganz selbstverständlich nutzt, schafft es dieser fundamentale Privatsphärengedanke bei vielen Menschen nicht in ihre digitale Welt. Das Argument, man hätte nichts zu verbergen und müsse sich infolgedessen nicht gegen das Tracking der Internetdienste abschotten, ist immer noch weit verbreitet. Das Desinteresse am praktizierten Datenschutz war und ist dieser Abstraktheit des Datenschutzproblems geschuldet: die Folgen eines unbedachten Umgangs ergeben sich nicht unmittelbar. Google ist keine Person, die über ein Profil urteilt oder eine Suchhistorie beurteilt, somit existiert kein unmittelbarer, natürlicher Reflex, die Gedankenverläufe (Suchverläufe) zu verbergen. Das Private wird achselzuckend einer geheimnisvoll abstrakten Öffentlichkeit preisgegeben.

Diese gedankenlose Akzeptanz der Geschäftsbedingungen der Tech-Giganten ist nicht zuletzt durch den Facebook-Skandal schwer in Frage gestellt worden. Eine Folge davon ist ein Erstarken der Datenschutzbewegung, die, wie man zuweilen positiv überrascht bemerkt, inzwischen fast Mainstreamcharakter entwickelt hat. Der darauf aufsitzende Diskurs treibt nun vielfältige Blüten, zeigt sich zum Beispiel auch in der Ansicht, die persönlichen Daten als handelbares Ding mit Warencharakter zu betrachten. Viele sagen: Die persönlichen Informationen, (was man auf einer Suchmaschine gesucht hat, wann man welche Artikel geliked hat), sind viel zu wertvoll, um sie einem datengierigen Internetdienst zu überlassen. Die Daten seien pures Gold. Aber der Vergleicht hinkt. Sascha Lobo schrieb in seiner SPON Kolumne „Das Märchen von der magischen Datensoße“ ganz richtig, dass die Daten in ihrer Einzelheit entgegen der Öl-Metapher kaum einen Wert besitzen, sondern erst mit der Verarbeitung und Analyse, der Auswertung statistischer Zusammenhänge, relevante Werte darstellten. Es sei überhaupt nicht klar, dass Daten, die durch Nutzung einer Plattform entstehen, zwingend nur den Nutzern selbst gehören müssten und also „getauscht“ werden müssen, schreibt er. Der Wert einer einzelnen Information wird als relativ gering eingeschätzt. Der mangelhafte Instinkt der Datenschutzmuffel gegenüber dem Warencharakter der eigenen Daten ist so betrachtet nicht mal verkehrt. Ist es also in Ordnung, seine Daten zur Verfügung zu stellen? Das ist nicht der Fall. Mag der Wert auch nicht zu beziffern sein, ist die Sammlung persönlicher Daten im Rahmen des Behavioral Targetings dennoch hochproblematisch. Denn bei dem Prozess können durch Zusammenführung der Daten passgenaue Nutzerprofile entstehen, welche als Instrumente für die soziale, staatliche Kontrolle taugen. Jede Sammelaktivität persönlicher Daten bringt die Gesellschaft weiter in diese Richtung. Man kann als eilfertiger Lieferant von Daten gar nicht genug Gegenwert erhalten, um diese Gefahr aufzuwiegen.

Aber nicht nur Datenprofile können zur Kontrolle herangezogen werden, auch die Identifikation von Korrelationen aus Datenmengen lassen Verhaltensrückschlüsse zu, mit denen Diskriminierung stattfinden kann. Social Scoring, also die Auswertung der von Internetnutzern hinterlassenen Datenspur, reicht weit ins Private und ist längst nicht nur ein Problem totalitärer Staaten. Inwiefern die SCHUFA beispielsweise durch die Analyse der Netzwerkaktivitäten Zusammenhänge einfließen lässt, die über die Bonität eines Menschen entscheiden, weiß niemand. Sobald persönliche Daten prinzipiell verfügbar sind, gibt es Interessenten, die Wege und Mittel suchen, an diese Daten zu gelangen. In Zukunft schützen DSGVO und die geplante ePrivacy Richtlinie vor Tracking, indem beispielsweise die Anlage von Nutzungsprofile nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt wird, womit ein grundsätzliches Verbot mit Einwilligungsvorbehalt realisiert ist. Doch der aktuelle Diskurs über die Einführung einer Datensteuer, die Idee letztlich, den Nutzer von Internetdiensten zu Datenlieferanten zu machen, bremst diese positive Entwicklung und führt sie in die verkehrte Richtung. Für die Dienstanbieter ergibt sich damit die lohnende Option, das eigentlich kranke Geschäftsprinzip (Daten gegen Dienstleistungsangebot) doch einfach beizubehalten und das gesamte Datenbusiness eben auf Freiwilligkeit aufzubauen. War der Nutzer zuvor de facto gezwungen, Cookies zu akzeptieren, akzeptiert er sie nun eben freiwillig, schließlich erhält er ja im Austausch einen monetären Wert. Aber Datensouveränität sieht anders aus. Für einen effektiven Privatsphärenschutz ist nach wie vor unerlässlich, dass die Menschen mit ihren persönliche Daten geizen. Durch ein neues Daten-Wertebewusstsein („meine Daten gebe ich nicht einfach so her, sie haben einen Wert“) wird ein falscher Anreiz gesetzt. Die Privatsphäre ist und bleibt unbezahlbar!

About the author

Seit 2013 arbeite ich für den SUMA-EV im Bereich Social-Media, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Vor meiner Tätigkeit beim SUMA-EV habe ich kreatives Schreiben für Kinder unterrichtet und als Autorin gearbeitet.

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